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Art. 32 · Abstell- und Kellerräume
BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 16 · Original-PDF
Bei Mehrfamilienhäusern ist für jede Wohnung ein Abstellraum von mindestens 3% der anrechenbaren Geschossfläche vorzusehen. In der Nähe des Hauseingangs sind zusätzlich genügend grosse gemeinsame Abstellräume für Kinderwagen, Velos und dergleichen zu erstellen. Letztere haben 4% der anrechenbaren Geschossfläche zu betragen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.