Art. 3 · Zuständigkeit
BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 3 · Original-PDF
1Die Aufsicht über die Ortsplanung, die örtliche Baupolizei sowie der Vollzug dieses Reglements sind Sache des Gemeinderates.
2Die Baukommission gilt als Baupolizeibehörde der Gemeinde für folgende Baubewilligungen (ohne Ausnahmebewilligungen):
–im ordentlichen Verfahren
–im vereinfachten Verfahren
3Für sämtliche weiteren baupolizeilichen Aufgaben ist der Gemeinderat abschliessend zuständig.
4Die Entscheide der Baukommission können unmittelbar an die kantonale Rekursinstanz weitergezogen werden.
5Das Bauamt übt die Bauaufsicht aus und vollzieht die Beschlüsse der Baukommission sowie des Gemeinderates. 3 2. Planungsmittel
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.