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Art. 4 · Definitionen

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 4 · Original-PDF

2Geschosse, die bis Oberkant fertig Decke gemessen, den Niveaupunkt nicht mehr als 1.40 m (im Bereich des Grundwassers in Haag 1.90 m)

2Verbindlich sind die unterzeichneten Originaldokumente. Sie können auf dem Bauamt eingesehen werden. überragen, gelten als Untergeschosse. Baureglement Sennwald

Seite 5 / 25 Treppenhaus und Liftanlagen dürfen die Umhüllung im technisch ausgestattet darf die Umhüllung überschritten werden, wenn weder die

5Brüstungen, Vordächer über dem Dachgeschoss und Einrichtungen zum Schutz vor Witterung dürfen die Umhüllung nicht überschreiten. maximale Firsthöhe noch im Mittel die maximale Gebäudehöhe

3Als Dachgeschosse gelten Geschosse, die von der maximalen Gebäudehöhe aus gemessen unter einem Winkel von 45 ° von der Fassade zurückliegen (max. Umhüllung). Sind sie mit einem Pultdach überschritten sind. Diese Beschränkungen gelten nur auf den 4 Dachgeschosse dürfen einen Kniestock von max. 1.2 m (Höhenunterschied zwischen der Oberkante des Dachgeschossbodens im Rohbau und der Schnittlinie der Fassadenflucht mit der Dachhaut) notwendigen Mass überschreiten. Gebäudelängsseiten. nicht überschreiten.

6Die Firsthöhe bezeichnet den senkrechten Abstand zwischen dem Niveaupunkt und der höchsten Erhebung des Daches.

7Als unterirdische Bauten gelten überdeckte Bauten, die unter dem gewachsenen oder gestalteten1 Terrain liegen.

1Siehe Art. 11 dieses Reglements. Baureglement Sennwald

Seite 6 / 25 Art.4 Strassenabstand StrV

8Die Gebäudelänge bezeichnet die längste Fassadenabmessung ohne Anbauten. Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sich die

10Nebenbauten sind 1 Vollgeschoss umfassende Baukörper, mit höchstens 3.50 m Gebäudehöhe und höchstens 5.5 m Firsthöhe, die mit dem Hauptgebäude nicht verbunden sind und eine Gebäudegrundfläche

11Als Vorbauten gelten punktuell abgestützte wie nicht abgestützte Bauteile, die über die Fassade vorspringen, wie Balkone, Erker, äussersten Gebäudekante auf die Flucht des längsten Fassadenteils. massgebende Gebäudelänge nach der senkrechten Projektion der Vordächer, Dachvorsprünge, Sonnenschutzkonstruktionen und Vortreppen. Gegenüber Kantonsstrassen bleiben die Bestimmungen des

9Anbauten sind 1 Vollgeschoss umfassende Bauteile an Hauptbauten mit einer Grundfläche von höchstens 50 m2 die höchstens 3.50 m Gebäudehöhe und höchstens 5.5 m Firsthöhe aufweisen. Das Untergeschoss wird nicht gerechnet. von höchstens 50 m2 aufweisen. Strassengesetzes vorbehalten. gross min. EmpfindlichBaureglement Sennwald

Seite 7 / 25 keitsstufe Zone Ausnützungs- Vollgeschosse Gebäudehöhe Firsthöhe Gebäudelänge Grenzabstand Grenzabstand Empfindlichziffer max. max. max. klein min. gross min. keitsstufe

WE 8) 0.45 2 6.5 9.0 20 4 8 1) II
W2 8) 0.45 2 7.5 10 30 4 8 1) II
W3 8) 0.60 3 11 14 40 5 10 1) II
W4 8) 0.70 4 13 16 50 6 12 1) II
WG2 8) 0.5 / 0.65 2) 2 7.5 10 30 4) 4 8 3) III
WG3 8) ** 0.65 / 0.75 2)14) 3 11 14 40 4) 5 10 3) III
WG4 8) ** 0.7 / 0.85 2)14) 4 13 16 50 4) 6 12 3) III
K 11) 2 7.5 10 5 III
GI A 10) 16 13) 16 13) 6 5) III
GI B 7) III
Gl C * 20 13) 20 13) 6 5) III
I * 24 13) 24 13) 6 5) IV

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.

OeBA 2 12) 4 12) II GF9a) II GA9b) II GN9c) II GFA9d) II

L 6) 5 III
ueG 6) 5 III
IE R 7) 7.5 10 5 IV
WL 0.45 / 0.6 2) 2 7.5 10 30 4 III
WLa 0.45 / 0.6 2) 2 7.5 10 4 III

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.

Art. 4 Strassenabstand Brandschutznorm VKF StrV

6An- und Nebenbauten dürfen mit einem verminderten Grenzabstand von 2.50 m oder mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn bis an die Gebäudeabstand zu anderen Bauten unter dem Vorbehalt, dass sich auf erforderlichen Fensterflächen befinden, soweit verringert werden, als sachgemäss Anwendung. Bei An- und Nebenbauten kann der den betroffenen Fassadenseiten keine nach Art. 9 dieses Reglements Grenze gestellt werden. Art. 8 Abs. 5 dieses Reglements findet dies unter Beachtung der Brandschutzvorschriften möglich ist. Baureglement Sennwald

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.