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Art. 10 · Dach-, Fassaden- und Umgebungsgestaltung

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 15 · Original-PDF

tretenden Dachfläche sowie in der Länge beschränkt. Dachaufbauten und -einschnitte sind bis zu einem Fünftel oder Dachflächenfenster bis Dachflächenfenstern ist im Verhältnis zur vertikal in Erscheinung zu einem Zehntel der obigen Fläche zulässig. Bei einer Kombination

1 Die Ausdehnung von Dachaufbauten, Dacheinschnitten und sind die Flächen kumulativ zu rechnen. Zudem dürfen sie höchstens eine halbe Länge der jeweiligen Gebäudeseite beanspruchen. L1 + L2 + L3 0 = max. halbe Länge L = Länge, F = Fläche

2In Kernzonen und geschützten Ortsbildern haben sich Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster bezüglich der und das Dach einzuordnen. Sende- und Empfangsanlagen sowie Sonnekollektoren sind, soweit sie bewilligt werden können, farblich der Grössenverhältnisse und Gestaltung besonders gut in den Baukörper Baureglement Sennwald

Seite 16 / 25 SN EN 1177 (Stossdämpfende Spielplatzböden) Art. 96ff privatrechliche Grenzabstände

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.