Art. 4bis · Schwerpunktzone Chez Fritz (SPZ CF)
BZO Baureglement Buchs SG · S. 10 · Original-PDF
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1Die Schwerpunktzone «Chez Fritz» dient der verdichteten Neunutzung des strategisch bevorzugt gelegenen Entwicklungsgebietes «Chez Fritz» im Sinne der kommunalen Entwicklungsstrategie.
2Die Schwerpunktzone «Chez Fritz» dient der Realisierung einer Zentrumsüberbauung von hoher architektonischer und aussenräumlicher Qualität mit einer auf die Infrastruktur abgestimmten Nutzung.
3Zulässig sind höchstens mässig störende, der Zentrumsentwicklung dienende Nutzungenwie Detailhandel, Gastgewerbe, Dienstleistung, Bildung oder Wohnen.
4Die zulässige Überbauung wird durch einen Sondernutzungsplan festgelegt. Dieser regelt mindestens:
a)die architektonische und städtebauliche Qualität der Bauten und Freiräume;
b)die Positionierung, Volumen, Nutzung und Gestaltung der Bauten;
c)die Lage, Nutzung und Gestaltung der Freiflächen unter Einbezug des Giessens;
d)die Anordnung der Parkierungsanlage;
e)die strassenmässige Erschliessung einschliesslich Güterumschlag in Abstimmung zu den angrenzenden Verkehrsanlagen.
5In der Schwerpunktzone «Chez Fritz» gelten folgende Regelbauvorschriften:
a)Gesamthöhe: 22.0 m (für Hochhäuser: 65.0 m)
b)Grenzabstand: 4.0 m
c)Gebäudelänge: 55.0 m
d)Gebäudebreite: 40.0 m
e)Empfindlichkeitsstufe: III
5Eingefügt durch I. Änderung Ergänzung Baureglement Schwerpunktzone «Chez Fritz» (GRB 2019/120 vom 2. September 2019) Baureglement Buchs
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.