← BZO Rebstein · Inhaltsverzeichnis
Art. 26 · Gebühren und Auslagen
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Rebstein · S. 19 · Original-PDF
1Für die Behandlung des Baugesuchs und für die baupolizeilichen Leistungen wie Baukontrollen, Beibezug von Fachkräften, Ausfertigung der notwendigen Schriftstücke usw., für die Bearbeitung von Einsprachen und für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung von öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen, sind Gebühren zu entrichten. 19 | S e i t e F. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.