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Art. 22 · Abstell- und Kellerräume

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Rebstein · S. 18 · Original-PDF

1In Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseinganges genügend grosse gemeinsame Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und dgl. zu errichten.

2Abstellräume, Bastelräume, Werkstätten und dgl. dürfen im Keller untergebracht werden, wenn solche Räume gegen Feuchtigkeit gut isoliert sind und wenn ihre ausreichende Beleuchtung und Belüftung sichergestellt ist.

3Die Fläche der Abstellräume hat mindestens 5.0 m2 pro Wohnung zu betragen. 18 | S e i t e

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.