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Art. 23 · Kehricht-/Abfallbeseitigung

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Rebstein · S. 19 · Original-PDF

1Bei allen Überbauungen sind auf privatem Grund hinreichende Abstellflächen für Kehrichtbehälter so einzurichten und in die Umgebungsgestaltung miteinzubeziehen, dass sie das Strassen- und Ortsbild nicht stören. Bei Neubauten sind die Abstellflächen für Kehrichtbehälter in die Umgebungsplanung miteinzubeziehen.

2Zur Verbesserung des Ortsbildes können Unterflurbehälter bei Überbauungen vorgeschrieben werden. E. VERFAHRENSVORSCHRIFTEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.