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Art. 9 · Gesamtüberbauung

BZO Baureglement Altstaetten · S. 10 · Original-PDF

Für die Überbauung eines grösseren, zusammenhängenden und zweckmässig abgegrenzten Gebietes können durch Sondernutzungspläne gemäss Baugesetz Abweichungen von der Regelbauweise gewährt werden, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind: Das gesamte Areal muss nach einem einheitlichen Projekt überbaut werden, welches ortsbaulich und zeitgemäss wesentliche Vorzüge gegenüber der Regelbauweise hat. Im Einzelnen müssen insbesondere folgende Anforderungen erfüllt sein:

–grössere, zusammenhängende und gut gestaltete Grünflächen

–bezüglich Wohnkomfort und Wohnhygiene sorgfältig durchdachte Bauweise

–besonders gute Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild

–siedlungsgerechte Verkehrserschliessung

–energetisch überdurchschnittlicher Baustandard

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.