Art. 9 · Gesamtüberbauung
BZO Baureglement Altstaetten · S. 10 · Original-PDF
Für die Überbauung eines grösseren, zusammenhängenden und zweckmässig abgegrenzten Gebietes können durch Sondernutzungspläne gemäss Baugesetz Abweichungen von der Regelbauweise gewährt werden, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind: Das gesamte Areal muss nach einem einheitlichen Projekt überbaut werden, welches ortsbaulich und zeitgemäss wesentliche Vorzüge gegenüber der Regelbauweise hat. Im Einzelnen müssen insbesondere folgende Anforderungen erfüllt sein:
–grössere, zusammenhängende und gut gestaltete Grünflächen
–bezüglich Wohnkomfort und Wohnhygiene sorgfältig durchdachte Bauweise
–besonders gute Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild
–siedlungsgerechte Verkehrserschliessung
–energetisch überdurchschnittlicher Baustandard
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.