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Art. 30 · Weilerzone Mittlerer Büchel

BZO Baureglement Altstaetten · S. 26 · Original-PDF

1In der Weilerzone Mittlerer Büchel gelten hinsichtlich Zonenzweck und Regelbauweise grundsätzlich die Vorschriften der 2-geschossigen Wohn- und Gewerbezone WG2. Landwirtschaftliche Bauten und Anlagen sind ebenfalls zulässig

2Bauten und Anlagen haben sich aber bezüglich Fassaden- und Dachgestaltung, Material- und Farbwahl sowie Massstäblichkeit der herkömmlichen Bauweise anzupassen und sich besonders gut ins Weilerbild einzufügen.

3Bauten und Anlagen in unmittelbarer Umgebung der Weilerzone dürfen das Weilerbild nicht beeinträchtigen.

4Bestehende Vorgärten sowie der typische Baumbestand sind unter Vorbehalt anderweitiger öffentlicher Interessen zu erhalten. Vorplätze und Abstellplätze sind mit einem wasserdurchlässigen Belag auszuführen. 25 | S e i t e G. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.