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Art. 12 · Sondernutzungsplanung

BZO Baureglement Widnau · S. 5 · Original-PDF

StrG • Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) • Sondernutzungspläne • Räumliche Entwicklungsstrategie • Schutzverordnung und Schutzinventare • Strassenpian • Erschliessungsprogramm • Wohnzonen (W) • Wohn-/Gewerbezonen (WG) Arbeitszonen (A) Kernzonen (K) • Landwirtschaftszonen (L) Freihaltezonen ausserhalb der Bauzone (FaB) • Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen (OBA) • Freihaltezonen innerhalb der Bauzone (EiB) Art. 12 Sondernutzungsplanung 2 Die Freihaltezone Rhein (Faß R) dient der Sicherung des Raumbedarfs für den Rhein, der Naherholung, der extensiven landwirtschaftlichen Nutzung und für Bauten und Anlagen der öf fentlichen Wasserversorgung. Bauten und Anlagen, die dem Zonenzweck dienen oder standortgebunden sind, sind zulässig. Vorbehalten bleibt die Sicherung von Grundwasserschutzzonen oder Grundwasserschutzarealen, insbesondere für Bauten und Anlagen der öffentlichen Wasser versorgung, im Rahmen der Schutzzonen (S), soweit diese die Freihaltezone überlagern. Sport- und Parkanlagen (FiB E) sind nur Bauten und Anlagen zulässig, die dem Zonenzweck dienen oder standortgebunden sind. 1 In den Freihaltezonen Ortsplanung (EiB 0 / FaB 0) sowie in der Freihaltezone Erholungs-,

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.