Art. 11 · Gebiete mit guter Gesamtwirkung
BZO Baureglement Widnau · S. 11 · Original-PDF
USG Notwendige zu beschränken. Die Baubehörde kann eingeschränkte Beleuchtungszeiten und BeArt 136 PBG leuchtungsstärken festlegen sowie die Ausrichtung von Lichtquellen begrenzen. Die Norm SIA 491 ist wegleitend. Es dürfen keine invasiven Neophyten gepflanzt werden. Jeglicher Umgang mit invasiven Ne ophyten gemäss Anhang 2 der Freisetzungsverordnung (FrSV) ist verboten. • Materialisierung und Begrünung (Beläge, Oberflächengestaltung) • Terraingestaltung (Böschungen, Stützmauern) • Bauten und Anlagen (Treppen, Einfriedungen etc.) • Parkierung und Erschliessung (Anordnung, Sichtzonen, Wege, Ver- und Entsorgungsein richtungen etc.) • Grünflächenziffer (Nachweis gemäss Art. 19 BauR) • Bepflanzung (Bäume, Hecken, Sträucher etc.)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.