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Art. 54 · Anwendung auf hängige Baugesuche
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 20 · Original-PDF
1Die zur Zeit des Inkrafttretens des neuen Baureglementes noch nicht rechtskräftig erledigten Baugesuche sind nach den Vorschriften dieses Reglements zu beurteilen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.