← BZO Thal · Inhaltsverzeichnis
Art. 39 · raingestaltung in der Wohn- und Wohn-Gewerbezone
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 15 · Original-PDF
1Bauten und Anlagen haben den natürlichen Terrainverlauf zu respektieren. Dabei ist namentlich die Höhenlage des Erdgeschosses auf das gewachsene Terrain auszurichten.
2Terrainveränderungen im Sinne von Art. 40 BauR sind zulässig, wenn sie bautechnisch zwingend notwendig sind oder einer besseren Umgebungsgestaltung dienen. Sie haben sich dem Geländeverlauf der Umgebung anzupassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.