Art. 38 · Gemeinschaftsflächen
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 14 · Original-PDF
1Beim Bau von Mehrfamilienhäusern sind folgende Flächen auf Dauer zu schaffen:
a)Spielplätze und Begegnungsflächen von wenigstens 20 % der anrechenbaren Geschossflächen;
b)treppenfrei erschlossene Abstellflächen für leichte Zweiradfahrzeuge, Roller, Kinderwagen usw. von wenigstens 10 % der anrechenbaren Geschossflächen. Zwei Drittel davon müssen witterungsgeschützt und abschliessbar sein;
c)dem Wohnungsangebot angemessener Wäschetrocknungsraum;
d)ein Abstellraum von 8 % der anrechenbaren Wohngeschossfläche je Wohnung, wenigstens aber 6 m2 und höchstens 10 m2. Mehrflächen können an lit. b) angerechnet werden. 22
2In besonderen Fällen kann die Erstellung von Spiel- und Begegnungsflächen durch Ersatzabgaben kompensiert werden. Je m2 fehlende Fläche ist vor Baubeginn eine Ersatzabgabe von Fr. 150.– zu leisten. Die Ersatzabgabe ist zweckgebunden für den Bau und Betrieb öffentlicher Spiel- und Begegnungsplätze zu verwenden. 22
20Geändert gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 17.07.2006.
21Aufgehoben gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 07.10.2013.
22Geändert gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 07.10.2013. J Ausführung und Gestaltung der Umgebung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.