Art. 36 · Mindestmasse
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 14 · Original-PDF
1Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume haben mindestens eine Bodenfläche von 10 m2 und eine lichte Raumhöhe von mindestens 2.30 m einzuhalten.
2Bei nicht waagerechter Decke ist in Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräumen die vorgeschriebene Raumhöhe mindestens über eine Bodenfläche von 6 m2 einzuhalten.
3Das Lichtmass der Fensterflächen von Aufenthaltsräumen in Wohnbauten muss mindestens 10 % der Bodenfläche betragen. Beim Einbau von Dachflächenfenstern reduziert sich der Faktor durch den besseren Lichteinfall um ein Viertel. 20
4Balkone für Aufenthaltszwecke haben eine Nutztiefe von mindestens 1.60 m und eine Brüstungshöhe von 1.00 m ab fertigem Fussboden aufzuweisen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.