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Art. 26 · [Layouttitel]
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 10 · Original-PDF
Gebäudelänge
1Die Gebäudelänge ist die längste Fassadenabmessung ohne An- und Vorbauten.
2Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sich die Gebäudelänge nach der senkrechten Projektion der äussersten Gebäudekanten auf eine Gerade, die der Verlängerung des längsten Fassadenteils entspricht.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.