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Art. 23 · Ausbau von Untergeschossen
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 9 · Original-PDF
1Sofern die Zonenordnung den Einbau von Wohnräumen im Untergeschoss zulässt, sind die folgenden Vorschriften einzuhalten:
a)mindestens eine Umfassungswand muss ganz aus dem gestalteten Terrain herausragen;
b)eine einwandfreie Belüftung und natürliche Belichtung aller Wohn-, Schlafund Arbeitsräume muss sichergestellt sein.
10Geändert gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 07.10.2013.
11Aufgehoben gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 07.10.2013.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.