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Art. 2 · Zielsetzung

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 2 · Original-PDF

1Pläne und planungsrechtliche Vorschriften der Gemeinde dienen:

a)einer zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens;

b)dem Schutz von Natur und Umwelt sowie der Erhaltung der heimatlichen Eigenart;

c)der Förderung guter ortsbaulicher Gestaltung;

d)der Wahrung von Sicherheit und Hygiene im Bauwesen und dem Schutz des Menschen vor schädlichen oder störenden Einflüssen;

e)dem sparsamen und wesensgerechten Umgang mit energetischen Ressourcen;

f)der Aufwertung bestehender und der Schaffung neuer, wohnlicher Quartiere.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.