Art. 2 · Zielsetzung
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 2 · Original-PDF
1Pläne und planungsrechtliche Vorschriften der Gemeinde dienen:
a)einer zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens;
b)dem Schutz von Natur und Umwelt sowie der Erhaltung der heimatlichen Eigenart;
c)der Förderung guter ortsbaulicher Gestaltung;
d)der Wahrung von Sicherheit und Hygiene im Bauwesen und dem Schutz des Menschen vor schädlichen oder störenden Einflüssen;
e)dem sparsamen und wesensgerechten Umgang mit energetischen Ressourcen;
f)der Aufwertung bestehender und der Schaffung neuer, wohnlicher Quartiere.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.