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Art. 3 · Zuständigkeit Gemeinderat | Kommissionen
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 2 · Original-PDF
1Die Ortsplanung und die Aufsicht über deren Vollzug sowie die Baupolizei sind Aufgaben des Gemeinderates. Er erlässt die ortsplanerischen Instrumente, ist verantwortlich für die ortsbauliche Gestaltung, koordiniert die Verfahren und ist die Baubewilligungsbehörde.
2(aufgehoben) 1
3Der Gemeinderat setzt für die Vorbereitung von speziellen Geschäften Kommissionen ein, namentlich die Baukommission. Er erlässt Richtlinien für die Tätigkeit dieser Kommissionen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.