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Art. 16 · Grünzone Schutz

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 7 · Original-PDF

1Die im Zonenplan mit "Schutz S" bezeichneten Grünzonen dienen der Erhaltung von Lebensräumen geschützter Tiere und Pflanzen. Es ist unzulässig, deren Lebensbedingungen durch Massnahmen oder Eingriffe zu beeinträchtigen.

2Bauten und Anlagen sind nur zulässig, soweit sie der Schutzzweck erfordert.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.