Art. 9bis · Grünzone Schutz Schlossanlagen (GSS)
BZO Baureglement der Gemeinde Rorschacherberg, Gesamtschau mit Tabelle Regelbauweise und Erlaeuterungsskizzen · S. 5 · Original-PDF
1Die Grünzone Schutz Schlossanlagen bezweckt die Erhaltung und die zeitgemässe Nutzung und Erneuerung der Schlossanlagen (Ensemble aus Bauten und Umgebung).
2Bauten und Anlagen für Nebennutzungen sind zulässig, soweit sie für die zeitgemässe Nutzung der Schlossanlage erforderlich sind und entgegenstehende denkmalpflegerische und archäologische Schutzziele nicht überwiegen.
3In der Schlossanlage Wartensee haben der Ersatz sowie Um- und Ausbau bestehender Bauten und Anlagen nach den Bestimmungen für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen zu erfolgen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.