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Art. 3bis · Anzeigepflicht bei der Änderung von Zonenplänen
BZO Baureglement der Gemeinde Rorschacherberg, Gesamtschau mit Tabelle Regelbauweise und Erlaeuterungsskizzen · S. 4 · Original-PDF
Die öffentliche Auflage von Zonenplanänderungen mit einer Fläche bis 5'000 m2 ist den Eigentümern und Anstössern mit eingeschriebenem Brief anzuzeigen. Als Anstösser gelten Grundeigentümer, deren Grundstück nicht weiter als 30 m vom Plangebiet entfernt liegt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.