Art. 3 · Planungsinstrumente
BZO Baureglement der Gemeinde Rorschacherberg, Gesamtschau mit Tabelle Regelbauweise und Erlaeuterungsskizzen · S. 3 · Original-PDF
1Zur Lösung der Aufgaben der Ortsplanung dienen folgende Planungsinstrumente:
a)Behördenwegleitende Instrumente:
–Richtplanung
–Erschliessungsprogramm
–Übersicht über den Stand der Erschliessung
b)Grundeigentümerverbindliche Instrumente:
–Rahmennutzungsplanung (Baureglement, Zonenplan, Schutzverordnung)
–Sondernutzungsplanung (Überbauungsplan, Gestaltungsplan, Deponieplan, Abbauplan)
2Verbindlich sind die unterzeichneten Originaldokumente. Sie können auf der Bauverwaltung eingesehen werden. II Planungsvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.