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Art. 27 · Baukontrolle

BZO Baureglement der Gemeinde Rorschacherberg, Gesamtschau mit Tabelle Regelbauweise und Erlaeuterungsskizzen · S. 9 · Original-PDF

1Der Bauverwaltung ist vor und während der Bauzeit unaufgefordert und rechtzeitig Anzeige zu machen bei Fertigstellung von:

a)Visierung

b)Schnurgerüst

c)Kanalisation (vor dem Eindecken)

d)Armierung Schutzraum

e)Tankraum vor Versetzen des Tankes

f)Rohbau

g)Feuerstätten und Kamine

h)Bauvollendung vor Bezug

2Beanstandungen sind der Bauherrschaft unverzüglich mitzuteilen. Nach Behebung gerügter Mängel ist erneut Anzeige für die Nachkontrolle zu machen. VII Bewilligungspflicht

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.