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Art. 26 · Schutzbestimmungen für Bauarbeiten

BZO Baureglement der Gemeinde Rorschacherberg, Gesamtschau mit Tabelle Regelbauweise und Erlaeuterungsskizzen · S. 9 · Original-PDF

1Bei Ausführung von Bauarbeiten jeder Art sind alle zum Schutz der Arbeiter, der Anwohner und Strassenbenützer nötigen Vorkehrungen zu treffen. Der Einsatz übermässig störender Maschinen und Arbeitsverfahren kann verboten oder zeitlich eingeschränkt werden.

2Bauherr und Unternehmer haben sich bei allen Grabarbeiten vor Baubeginn auf eigene Verantwortung bei den zuständigen Behörden über den Verlauf der unterirdischen Leitungsbauten zu informieren.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.