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Art. 21 · Umgebungscharakter

BZO Baureglement der Gemeinde Rorschacherberg, Gesamtschau mit Tabelle Regelbauweise und Erlaeuterungsskizzen · S. 8 · Original-PDF

1Bauten und Anlagen sind auf das natürliche Terrain auszurichten. Terrainveränderungen, insbesondere Aufschüttungen, Stützmauern und Abgrabungen, haben sich dem bestehenden Terrainverlauf gut anzupassen.

2Abgrabungen zur Freilegung des Untergeschosses sind gestattet, wenn die Abgrabungshöhe im Mittel der Fassaden nicht mehr als 1.00 m beträgt. Bei guter Gestaltung und Einpassung kann die Baubehörde grössere Abgrabungen bewilligen.

B Weitere Bauvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.