Art. 21bis · Gebiete mit besonderer Nutzung
BZO Baureglement der Gemeinde Rorschacherberg, Gesamtschau mit Tabelle Regelbauweise und Erlaeuterungsskizzen · S. 8 · Original-PDF
In Anwendung von Art. 28octies BauG gelten in den im Zonenplan bezeichneten Gebieten folgende Nutzungsbeschränkungen:
a)«Rebstock» (Nr. 1): Im bezeichneten Bereich sind nur Wohnnutzung, nicht störende Gewerbebetriebe nach Art. 11 BauG sowie sämtliche Nutzungen im Zusammenhang mit der Gastronomie- und der Hotellerienutzung im Rahmen von Art. 12 BauG zulässig;
b)«Schloss Wartegg» (Nr. 2): Im bezeichneten Bereich sind nur Hotellerie-, Kultur- und Bildungsnutzungen zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.