Art. 20 · Wohncharakter
BZO Baureglement der Gemeinde Rorschacherberg, Gesamtschau mit Tabelle Regelbauweise und Erlaeuterungsskizzen · S. 8 · Original-PDF
1Die lichte Raumhöhe beträgt wenigstens 2.30 m für Aufenthaltsräume und 2.10 m für Einstell- und Kellerräume. Bei nicht waagrechter Decke ist das Mindestmass der lichten Raumhöhe über wenigstens 6 m2 einzuhalten.
2Die Bodenfläche für Wohn- und Schlafräume beträgt wenigstens 10 m2.
3Das Lichtmass von Fensterflächen in Aufenthaltsräumen beträgt wenigstens 10 % der Bodenfläche.
4Gefangene Bad- und WC-Räume sind gestattet, sofern sie mit einer ausreichenden künstlichen Belüftung und Belichtung versehen sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.