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Art. 14 · An- und Nebenbauten

BZO Baureglement der Gemeinde Rorschacherberg, Gesamtschau mit Tabelle Regelbauweise und Erlaeuterungsskizzen · S. 6 · Original-PDF

1An- und Nebenbauten sind Bauten mit einer maximalen Gebäudegrundfläche von 50 m2 und nicht mehr als 3.50 m Gebäude-, bzw. 5.00 m Firsthöhe. Anbauten sind Bauteile, die über die Fassade einer Hauptbaute vorstehen. Sie müssen architektonisch untergeordnet, funktional eigenständig und konstruktiv von der Hauptbaute getrennt sein. Nebenbauten sind freistehende Bauten ohne anrechenbare Wohnfläche.

2An- und Nebenbauten dürfen mit einem verminderten Grenzabstand von 2.50 m erstellt oder mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn bis an die Grenze gestellt werden. Der Nachbar erhält Gegenrecht für eine Baute gleicher Erscheinungsform. Bei einem Gebäudeabstand von weniger als 1.5 m sind die Bauten hinsichtlich der Gebäudelänge als bauliche Einheit zu beurteilen.

3Nebenbauten dürfen gegenüber anderen Bauten auf dem gleichen Grundstück mit einem reduzierten Abstand erstellt werden. Bei einem Gebäudeabstand unter 1.5 m sind sie der Gebäudelänge der Hauptbaute anzurechnen. Art. 14 BauR r G Skizzen zum Baureglement Rorschacherberg 9 Mehrlängenzuschlag kommt nicht zur Anwendung Mehrlängenzuschlag bei Anbauten BauR Art. 14 M x

Hauptbaute mit Mehrlänge gemäss Art. 9 BauR g r Anbaute gemäss Art. 14 BauR M x = massgebende Gebäudelänge für Berechnung des Mehrlängenzuschlages G = grosser Grenzabstand (auch einzuhalten bei vorgelagerter Anbaute) g = kleiner Grenzabstand (auch einzuhalten bei vorgelagerter Anbaute) r = reduzierter Grenzabstand für Anbaute m = Mehrlängenzuschlag Grenz- und Strassenabstände von Vorbauten BauR Art. 15 max. 1.50 m auskragend mehr als 1.50 m auskragend Skizzen zum Baureglement Rorschacherberg 10 Grenzabstand Strassenabstand Grenzabstand Strassenabstand Dachcharakter BauR Art. 19 B A C A GH C/2 C/2 C A: Breite Dachaufbau 1 B: Breite Dachaufbau 2 C: Länge der Gebäudeseite A + B = höchstens 1/3 C A : max 1/2 C GH: Gebäudehöhe Skizzen zum Baureglement Rorschacherberg 11

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.