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Art. 24 · Bewilligungspflicht
BZO Baureglement Goldach · S. 16 · Original-PDF
1Als eingreifende Veränderungen im Gelände gelten Terrainveränderungen, welche das gewachsene Terrain um mehr als 1.20 m über-, bzw. unterschreiten oder eine Fläche von 100 m2 überschreiten.
2Aussenreklamen sowie Sende- und Empfangsanlagen sind bewilligungspflichtig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.