Art. 25 · Form des Baugesuchs
BZO Baureglement Goldach · S. 16 · Original-PDF
1Für das Baugesuch sind die von der Gemeindeverwaltung erhältlichen Formulare zu verwenden. Das Baugesuch hat zu enthalten:
a)Beschreibung des Bauvorhabens, soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist
b)aktuelle Grundbuchplankopien im Massstab 1:500 mit eingetragenen Massen des Baukörpers oder der baulichen Anlage, der beabsichtigten Motorfahrzeug-Abstellflächen sowie der Zufahrtsstrassen oder Wege
c)Grundrisse aller Geschosse in der Regel im Massstab 1:100, mit Angabe der Feuerstätten und der Zweckbestimmung der einzelnen Räume, der Mauerstärken und der Fenster- und Bodenflächen; Berechnung der Ausnützungsziffer
d)Plan über die Umgebungsgestaltung mit Zugängen, Motorfahrzeugabstellplätzen, Zweiradfahrzeugabstellplätzen, Kinderspielplätzen, Bepflanzungen, Böschungen, Kehrichtabstellplätzen usw. Die Berechnungsgrundlage für die erforderlichen Motor- und Zweiradfahrzeuge sowie Kinderspielplätze ist beizulegen. 14
14 Baureglement Gemeinde Goldach.
e)Schnitt- und Fassadenpläne in der Regel im Massstab 1:100, mit Angabe der Höhen des gewachsenen Bodens, des Niveaupunktes und des Nullpunkts in m ü.M. sowie Detailschnitt des Kniestockes
f)Kanalisationseingabe mit Angabe von Leitungsdurchmesser, Material und Gefälle usw. (Grundriss und Längenprofil nach VSA)
g)Eingabe für Tank- und Feuerungsanlagen; auf Verlangen Kaminpläne im Massstab 1:50
h)Eingabe für den baulichen Zivilschutz
i)Nachweise gemäss Lärmschutzverordnung, Luftreinhalteverordnung und Energieverordnung.
k)Objektschutzmassnahmen zu den Naturgefahren
2Bei allen Fassadenänderungen (wie Einbau von Fenstern, Türen, Vorplatzüberdachungen usw.) ist ein Plan einzureichen, in dem die vollständige Fassade samt den beabsichtigten Änderungen ersichtlich ist.
3Auf Verlangen des Gemeinderates sind Detailpläne, ergänzende Baubeschriebe, statische Berechnungen, bei grösseren oder komplizierten Bauvorhaben ein Modell usw. einzureichen.
4Bestehende, projektierte und abzubrechende Bauten und Bauteile sind bei baulichen Veränderungen durch Farben zu kennzeichnen. Für bestehende Bauteile gilt die schwarze, für abzubrechende die gelbe und für projektierte die rote Farbe.
5Die Unterlagen des Baugesuches sind in der Regel in 3-facher Ausfertigung gefalzt auf das Normalformat A4 einzureichen. Sie müssen vom Bauherrn, Projektverfasser und, sofern mit dem Bauherrn nicht identisch, vom Grundeigentümer unterzeichnet und mit Datum, Massstab, Himmelsrichtung und den erforderlichen Massen versehen sein. Baugesuchsunterlagen 3-fach
15 Baureglement Gemeinde Goldach. 5. Bauausführung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.