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Art. 19bis · Abstellplätze für Zweiradfahrzeuge

BZO Baureglement Goldach · S. 14 · Original-PDF

1Bei Neugestaltung, Zweckänderung oder Erweiterung von Bauten und Anlagen auf privatem Grund sind Abstellplätze für Zweiradfahrzeuge möglichst zentral und gut erschlossen nach den folgenden Angaben zu erstellen: SN 640 065, Parkieren, Bedarfsermittlung und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen

–MFH ab 3 Wohneinheiten:

1Abstellplatz (AP) pro 40 m2 anrechenbare Ge-

schossfläche

–Dienstleistung, Gewerbe und Verkauf:

1AP pro 150 m2 anrechenbare Geschossfläche

2Für alle anderen Bauten oder Anlagen mit Ausnahme von Ein- und Zweifamilienhäuser bestimmt der Gemeinderat die Anzahl der erforderlichen Abstellplätze in Anlehnung an die Schweizerische Norm (SN).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.