← BZO Wittenbach · Inhaltsverzeichnis
Art. 9 · Gewerbe-Industrie-Zone
BZO Baureglement Wittenbach · S. 9 · Original-PDF
In der Gewerbe-Industrie-Zone gelten folgende Vorschriften:
max. Gebäudehöhe (m) 13 max. Firsthöhe (m) 13 Grenzabstand ¾ der Gebäudehöhe, mind. (m) 6 Baumassenziffer (m) 4,5
Gegenüber Wohnzonen ist der doppelte Grenzabstand, mindestens aber 12 m, einzuhalten.
Technisch bedingte Aufbauten dürfen die erlaubte Gebäudehöhe und Firsthöhe überschreiten, wenn sie im Orts- und Landschaftsbild nicht stören.
–9 - Bei zertifizierten Minergiehäusern gilt eine um je 0,2 m, bei Minergie-P eine um 0,3 m erhöhte Baumassenziffer.4
Kernzone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.