Art. 6 · Zoneneinteilung, Empfindlichkeitsstufen
BZO Baureglement Wittenbach · S. 7 · Original-PDF
Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt:
Zonen des Baugebietes: W1 Wohnzone
1Vollgeschoss W2 Wohnzone
2Vollgeschosse W3 Wohnzone
3Vollgeschosse W4 Wohnzone
4Vollgeschosse WG3 Wohn-Gewerbe-Zone
3Vollgeschosse WG4 Wohn-Gewerbe-Zone
4Vollgeschosse GI Gewerbe-Industrie-Zone K Kernzone GiB Grünzone (innerhalb Bauzone) IE Intensiverholungszone Oe Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
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Zonen ausserhalb des Baugebietes:
GaB Grünzone (ausserhalb Bauzone) L Landwirtschaftszone WZ Weilerzone
Soweit im Zonenplan nichts anderes bezeichnet ist, gilt für die einzelnen Zonen folgende Zuordnung zu den Empfindlichkeitsstufen gemäss gültigem übergeordnetem Recht:
a)Empfindlichkeitsstufe 2: - Wohnzonen - Zone für öffentliche Bauten und Anlagen - Grünzonen
b)Empfindlichkeitsstufe 3: - Wohn-Gewerbe-Zonen - Gewerbe-Industrie-Zone - Kernzone - Landwirtschaftszone - Weilerzone
c)Empfindlichkeitsstufe 4 - Intensiverholungszone
Wohnzonen Art.6 Zoneneinteilung,Empfindlichkeitsstufen ILT lntensivlandwirtschaftszone nTierhaltung,
–I ntensivla ndwirtschaft szone uTierha ltu ngu t ln der lntensivlandwirtschaftszone <Tierhaltung lL T, ist nach den Bestimmungen von Art. 16a Abs. 3 RPC und Art. 34 RPV eine überwiegend oder ausschliesslich bodenArt. 73b'' I ntensivlandwi rtschafiszone unabhängige landwirtschaftliche Nutzung zulässig. Es gelten die nachstehenden Vorschriften der Regelbauweise. Crössere Bauten und Anlagen für die Tierhaltung sind im Rahmen eines Überbauungsplanes zulässig: max. Cebäudehöhe (m) 5.50 max. Firsthöhe (m) 8.50 max. Cebäudelänge (m) 50.00 Crenzabstand allseitig (m) 5.00
2Die Erstellung von Bauten und Anlagen ist gestattet, soweit sie für die zonenkonforme Bewirtschaftung benötigt werden. Eine Wohnnutzung ist nicht zulässig.
3Bauten und Anlagen haben sich gut in das Landschaftsbild einzupassen.lm Baugesuch ist die Umgebungsgestaltung (Terraingestaltung, befestigte Plätze und Bepflanzung) verbindlich a ufzuzeigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.