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Art. 53 · Verantwortlichkeit
BZO Baureglement Wittenbach · S. 26 · Original-PDF
Gegenüber der Gemeinde ist der Bauherr bzw. Eigentümer für die Einhaltung der Bauvorschriften und der Auflagen der Baubewilligung sowie für die Ausführung des Vorhabens gemäss bewilligten Plänen verantwortlich. Die Erteilung der Baubewilligung und die Baukontrolle durch die Gemeindeorgane enthebt ihn nicht seiner Verantwortung.
Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.