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Art. 33 · Kinderspielplätze

BZO Baureglement Wittenbach · S. 19 · Original-PDF

Beim Bau von Mehrfamilienhäusern mit sechs und mehr Wohnungen (Kleinwohnungen mit 1-2 Zimmern nicht angerechnet) sind genügend besonnte und gegen den Verkehr gesicherte Spielplätze für Kinder zu erstellen.

Die Kinderspielplätze müssen eine Grösse von mindestens 20 % der anrechenbaren Geschossfläche aufweisen und sind entsprechend den Anforderungen für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche aufzuteilen und zu gestalten.

Abfallentsorgung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.