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Art. 27 · Aussenantennen
BZO Baureglement Wittenbach · S. 16 · Original-PDF
In den Ortsbildschutzgebieten auf dem Dorfhügel Wittenbach und in Unterlören, innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Sittertobel sowie an geschützten Kulturobjekten dürfen Aussenantennen nicht störend wirken.
–16 - Bauten unter Terrain
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.