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Art. 6 · Bestandes- und Erweiterungsgarantie

BZO Bauordnung der Stadt St. Gallen · S. 2 · Original-PDF

1Die Bestandes- und Erweiterungsgarantie richtet sich nach den Art. 77bis ff. BauG.4) *

2Bauvorschriften 2.1 Bauten in der Altstadt

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.