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Art. 5 · Bauten und bauliche Anlagen
BZO Bauordnung der Stadt St. Gallen · S. 2 · Original-PDF
1Bestimmungen, welche die Bauordnung für Bauten enthält, gelten sachgemäss auch für bauliche Anlagen.
2Als Bauten gelten Bauwerke, die geeignet sind, Personen oder Sachen gegen Witterungseinflüsse zu schützen.
3Als bauliche Anlagen gelten Bauwerke, die nicht unter den Begriff der Baute fallen, aber wegen ihrer Ausmasse, ihrer Nutzung oder aus anderen Gründen baurechtlich geschützte Interessen berühren.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.