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Art. 58 · Abstellräume
BZO Bauordnung der Stadt St. Gallen · S. 17 · Original-PDF
1Wohnbauten müssen über angemessene Abstellräume verfügen, die in der Wohnung selber, im Keller oder auf dem Estrich liegen. 2.2.4 Grünzonen und Landschaftsschutz
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.