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Art. 55 · Besonnung
BZO Bauordnung der Stadt St. Gallen · S. 16 · Original-PDF
1Wohnungen mit drei und mehr Zimmern dürfen nicht ausschliesslich nach Norden orientiert sein.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.