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Art. 25 · Abweichungen in GIZ und IZ

BZO Bauordnung der Stadt St. Gallen · S. 8 · Original-PDF

1In der Gewerbe-Industrie-Zone und in der Industriezone haben Bauten gegenüber Grundstücken in anderen Zonen den doppelten Grenzabstand der eigenen Zone einzuhalten.

2Innerhalb der Gewerbe-Industrie-Zone und der Industriezone kann der Grenzabstand auf 4 m und der Gebäudeabstand zwischen gewerblichen und industriellen Bauten auf 8 m reduziert werden. 2.2.1.5.2 Strassenabstand

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.