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Art. 20 · Gebäudehöhe
BZO Bauordnung der Stadt St. Gallen · S. 7 · Original-PDF
1Die Gebäudehöhe bemisst sich nach Art. 60 BauG.5) *
2Die zulässige Gebäudehöhe darf überschritten werden, soweit die Bestimmungen zur Höhenlage (Art. 19) es erfordern.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.