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Art. 10 · Entfernung oder Verbesserung störender baulicher Elemente
BZO Bauordnung der Stadt St. Gallen · S. 3 · Original-PDF
1Störende bauliche Elemente, die bei früheren Umbauten oder Renovationen entstanden sind, müssen bei baulichen Änderungen im Bereich dieser Elemente entfernt oder besser gestaltet werden, soweit dies zumutbar ist. 3 731.1 Rechtssammlung der Stadt St.Gallen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.