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Art. 90 · Baureglement (BR)
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 223 · Original-PDF
90 Baureglement (BR) Hauptstrasse ausserorts
Fahrbahn ohne Gehweg
Fahrbahn mit Gehweg
Feste Einfriedungen und Grünhecken
Fahrbahn ohne Gehweg Weiter sind zudem Art. 56 Abs. 3 bis
4SV zu beachten. Demnach dürfen an unübersichlichen Stellen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 0,6 Meter überragen. Für gefährliche Einfriedungen und Zäune wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune gilt ein Strassenabstand von 2 Metern ab Fahrbahnrand bzw. 0,5 Metern ab Gehweghinterkante.
Fahrbahn mit Gehweg Gemeinde Lyss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.