Art. 86 · A146 Abstände gegenüber Strassen und Wegen
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 219 · Original-PDF
86 Baureglement (BR) A145 Zonenabstand
1Der Zonenabstand entspricht mindestens dem kleinen Grenzabstand.
2Dort wo ein Zonenabstand einzuhalten ist, kann dieser nicht durch eine Vereinbarung nach A141 reduziert werden. Der Zonenabstand gilt nur gegenüber der Landwirtschaftszone (s. Art. 213). A146 Abstände gegenüber Strassen und Wegen
1Der Strassenabstand wird vom Fahrbahnrand aus gemessen. Vgl. Art. 213 Abs. 6 Bst. f
2Das Lichtraumprofil nach Strassengesetz ist in jedem Fall von jeglichen Bauten, Anlagen, vorspringenden Gebäudeteilen, Pflanzungen, etc. freizuhalten. Art. 73 SG: Beeinträchtigungsverbot; Art. 83 SG: Masse des Lichtraumprofils Dabei gilt zu beachten, dass auf Versorgungsrouten nach Art. 10 SV u.U. ein grösseres Lichtraumprofil einzuhalten ist. Die Versorgungsrouten sind in Anhang 1 der SV aufgezählt. Gemeinde Lyss
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