Art. 87 · A148 Zivilrechtliche Abstände gegenüber Grundstücksgrenzen
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 220 · Original-PDF
87 Baureglement (BR) A147 Abstände gegenüber Fliessgewässern Gewässerraum Der Abstand Gewässerraum von Fliessgewässern (vgl. Art. 527) wird bei mittlerem Wasserstand am Fuss der Böschung bei regulärer Festlegung mittels Farbcodierung und bei eingedolten Gewässern ab der Gewässerachse gemessen. A148 Zivilrechtliche Abstände gegenüber Grundstücksgrenzen Für die Messweise der Minimalabstände von Bäumen, Pflanzen, Lebhägen und dergleichen gelten die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches sowie des kantonalen Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch.
Art. 687 und 688 ZGB Art. 79l und 79m EG ZGB Art. 79k Abs. 1 – 3 EG ZGB
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Gemeinde Lyss
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