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Art. 72 · Schlussbestimmungen Totalrevision 2013

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 205 · Original-PDF

72 Baureglement (BR) A124 Dachgestaltung Vgl. Art. 413 Abs. 4 bis 6 A13 Gebäudemasse A131 Gebäudelänge und Gebäudebreite

1Die Gebäudelänge (GL) ist die längere Seite des flächenkleinsten Rechtecks, welches die Gebäudefläche umschliesst die projizierte Fassadenlinie umfasst.

2Die Gebäudebreite ist die kürzere Seite des flächenkleinsten Rechtecks, welches die Gebäudefläche umschliesst. Die für die Ermittlung der Gebäudelänge massgebende Gebäudefläche projizierte Fassadenlinie ist die Summe aller umfassst alle zusammengebauten Gebäude und Anbauten. Gemeinde Lyss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.