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Art. 617 · Verwendung der Ersatzabgabe (ersetzt den

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 187 · Original-PDF

617 Verwendung der Ersatzabgabe (ersetzt den bisherigen Art. 15 des Parkplatzreglements)

1Die Erträge der Ersatzabgabe werden nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts verwendet.

2Über die Verwendung der Ersatzabgabe entscheidet das finanzkompetente Organ.

3Die Leistung einer Ersatzabgabe schafft keinen Anspruch auf die Erstellung oder Bereitstellung öffentlicher Parkplätze durch die Gemeinde. Nach Art. 56 BauV kann der Ertrag verwendet werden für Bau, Betrieb und Unterhalt öffentlicher Parkplätze, Parkhäuser und Park-andRide Anlagen, zur Finanzierung von Massnahmen zur Entlastung von Quartieren vom Privatverkehr oder zur Förderung des öffentlichen Verkehrs. Gemeinde Lyss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.